Uli Simons - spacer15
Uli Simons - spacer15   Uli Simons - spacer15
Werbung

spacer 30

Ulis Nachschlag

"Journalismus heißt, etwas zu drucken, von dem jemand will, dass es nicht gedruckt wird. Alles andere ist Public Relations."
George Orwell
spacer 30
Ein Stichwort reicht:
VOLLTEXTSUCHE
im gesamten Bestand
spacer 30

Ulrich Simons

Ulrich Simons
Fotojournalist (seit 1976)
Redakteur (1987 bis 2019)
Letzter Blogger vor der Grenze (ab 2019)

spacer 30
spacer15
INHALT
spacer 15

Aktueller Monat

 
Archiv 2025 Archiv 2024
spacer 15
Archiv 2023 Archiv 2022
spacer 15
Archiv 2021 Archiv 2020
spacer 15
Archiv 2019 und früher
 
SPEZIAL Parkzone U
spacer 15
SPEZIAL Fundsachen
spacer 15
spacer 30

Datenschutz

Copyright/Impressum

HOME

eMail senden

spacer 30
spacer 15

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.
Sie sind Besucher Nummer

Besucherzaehler

seit dem 03. September 2019

spacer 15
spacer 30
spacer 15

Web-Tipp

Buschtunnel Aachen-Ronheide

www.buschtunnel.de

Bester Internet-Beitrag
des Jahres 2007 im
DB-Journalistenwettbewerb

spacer 15
spacer 30
spacer 15

Web-Tipp

Ulrich Simons - Alpentrio

www.simages.de

Unfassbare Bilder
aus mehr als 30 Jahren

spacer 15
spacer 30
spacer 15

Werbung

 

Audiophil Foto

 

 

Laubwald

Ab sofort rauchfreie Zone: Das Wald ist schon jetzt knochentrocken. // Archivfoto: Ulrich Simons

 

20. März 2025

Im Wald kann die Zigarette
bis zu 25.000 Euro kosten

Der diesjährige März konnte bereits mit ersten schönen Frühlingstagen punkten. Mit der warmen – und meist auch trockeneren Jahreszeit – steigt zugleich die Gefahr von Waldbränden. Die Feuerwehr Aachen weist vor diesem Hintergrund gemeinsam mit dem Forstamt der Stadt darauf hin, dass Rauchen und offene Feuer im Wald ausdrücklich verboten sind.

Das Rauchverbot gilt NRW-weit vom 1. März bis zum 31. Oktober, offenes Feuer ist ganzjährig untersagt.

 

Meistens keine natürliche Ursache

Über 90 Prozent der Waldbrände haben keine natürliche Ursache. Umso wichtiger ist es daher, dass sich Waldbesucher an die geltenden Regeln halten und achtsam im beliebten Öcher Bösch und in allen weiteren Aachener Waldgebieten unterwegs sind.

Im NRW-Landesforstgesetz heißt es wörtlich, dass „im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand […] außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig“ ist.

Dies umschließt in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober auch ein grundsätzliches Rauchverbot. Bei Verstoß ist ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro möglich.

 

Wenn möglich, Rettungskräfte einweisen

Wer beim Spaziergang Rauch sieht oder im Wald ein Feuer entdeckt, sollte unverzüglich über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren. Bei der Meldung kann man sich im Wald an den ausgeschilderten Rettungspunkten orientieren. Wenn es gefahrlos möglich ist, sollte man die Einsatzkräfte erwarten und einweisen.

Weitere Infos zum Öcher Bösch und zum richtigen und respektvollen Verhalten im Wald finden Sie online unter www.aachen.de/wald.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bündelt Informationen zum Thema Waldbrand in einem Flyer.

 

Alle Texte und Bilder auf dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt.

Eine Weitergabe des Links auf diese Seite ist ausdrücklich erwünscht.

 

© Ulrich Simons
Redakteur (1987-2019) - Fotojournalist - Blogger

Uli Simons - spacer15
Uli Simons - spacer15