
Unterwegs zum nächsten Notfall. Nicht immer muss man gleich die 112 rufen ... // Foto: Archiv Ulrich Simons
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11. Februar 2025
11. Februar, oder 112:
Heute ist
"Tag des Notrufs"
Das Datum ergibt sich wie von selbst: 11. Februar – 11.2. Seit 2009 wird an diesem Tag der „Tag des europaweiten Notrufs 112“ begangen, um auf die in ganz Europa gültige Notrufnummer aufmerksam zu machen.
Unter dieser Rufnummer bekommen die Bürger rund um die Uhr in ganz Europa Hilfe. Der Feuerwehr Aachen ist es daher ebenfalls wichtig, dass jede Person von Klein bis Groß diese Notrufnummer kennt. Der Notruf 112 kann vorwahlfrei gewählt werden und ist in allen Staaten der EU kostenlos.
112 und 116 117 – was ist der Unterschied?
„Die Nummer 112 ist die europaweit gültige Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst. Sie sollte in akuten Notfällen gewählt werden, in denen sofortige Hilfe erforderlich ist, wie zum Beispiel bei medizinischen Notfällen, Bränden oder anderen lebensbedrohlichen Situationen“, erklärt Florian Kemper, Leiter der Abteilung Städteregionale Leitstelle / Informations- und Kommunikationstechnik der Feuerwehr Aachen. Anrufer werden direkt mit der zuständigen Leitstelle verbunden, die umgehend die notwendigen Rettungsmaßnahmen einleitet.
In Deutschland steht den Bürgern noch eine weitere Rufnummer zur Verfügung, die in medizinischen Notsituationen genutzt werden kann – die bundesweite Rufnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Sie sollte gewählt werden, wenn medizinische Hilfe benötigt wird, aber kein akuter Notfall vorliegt.
Dies betrifft beispielsweise Situationen, in denen die Hausarztpraxis nicht erreichbar ist oder wenn eine ärztliche Beratung außerhalb der regulären Sprechzeiten erforderlich ist. Der Bereitschaftsdienst vermittelt dann eine Praxis, die in der Nähe verfügbar ist, oder gibt Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise.
Es ist entscheidend, die Unterschiede zwischen diesen beiden Notrufnummern zu kennen, um im Ernstfall schnell und richtig handeln zu können. Florian Kemper: „Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, sich mit diesen Notrufnummern vertraut zu machen und im Bedarfswahl die passende Nummer zu wählen.“
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