
Der barocke Hochaltar von 1630 in der Citykirche St. Nikolaus an der Großkölnstraße (hier auf einem Bild aus dem Jahr 1978) wurde zum Jahreswechsel 2010/2011 infolge einer vom Wege abgekommenen Silvesterrakte ein Raub der Flammen. Das soll sich nicht wiederholen. // Foto: Archiv Ulrich Simons |
21. Dezember 2024
Alle Jahre wieder:
Feuerwerksverbot in der Innenstadt
Es wird wieder nichts nützen. Mit geradezu rührender Hilflosigkeit versucht die Stadt auch in diesem Jahr, die schlimmsten Auswüchse in der Silvesternacht zu verhindern. Auffallend parallel dazu verläuft eine große Anzeigenkampagne an Bushaltestellen zur Nachwuchs-Generierung für das Ordnungsamt.
Ich verstehe das zeitliche Zusammentreffen so, dass die Stadt schon im Vorfeld signalisieren möchte, dass sie nicht genug Leute hat, um die Ordnungsverfügung durchzusetzen. Die wird dann mit allem pädagogischen Fingespitzengefühl auch nur als "freundliche Aufforderung" deklariert.
"Ihr seid der Knaller! Wer braucht da Böller?" formuliert die Stadt dümmlich-salopp, wo eigentlich eine klare Ansage angebracht wäre. Mit allen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung.
Vorschlag für die nächste Nutzlos-Kampagne: "Ihr seid das Schärfste. Wer braucht da Messer?"
Schutz vor Bränden
Noch gut in Erinnerung (zumindest einigen) ist der Jahreswechsel 2010/2011, als in der Citykirche St. Nikolaus in der Großkölnstraße der barocke Hochaltar aus dem Jahr 1630 infolge einer vom Kurs abgekommenen (oder gezielt durch ein Fenster ins Kirchenschiff geschossenen?) Silvsterrakete in Flammen aufging.
Seitdem gelten andere Spielregeln. Zumindest auf dem Papier.
Denn das Ordnungsamt ist mit schöner Regelmäßigkeit dem Ansturm der vielfach alkoholisierten Massen auf dem Marktplatz hoffnungslos unterlegen und zieht sich irgendwann zu Vermeidung weiterer Eskalationen schulterzuckend zurück.
Was die Stadt nicht daran hindert, auch in diesem Jahr darauf hinzuweisen:
Wie in früheren Jahren ist auch diesmal wieder das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von mehr als einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt. Damit sollen historisch, religiöse und kulturell bedeutende Bauwerke geschützt werden, die durch das Silvesterfeuerwerk einer erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind.
Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31. Dezember 2024, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2024, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 24 Uhr.
Zusätzlich weist die Stadt Aachen darauf hin, dass gemäß Paragraph 23 Absatz 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich verboten ist.
Dies gilt auch für alle Bereiche außerhalb des Grabenrings. Somit dürfen zum Beispiel in Kornelimünster oder Burtscheid auch nur eingeschränkt Feuerwerkskörper gezündet werden.
Das Verbot betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz.
Der innerstädtische Grabenring umfasst Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.
In diesem Sinne: toi toi toi.
Einmal muss es doch klappen ...
|