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Können Sie vergessen: In der Innenstadt ist in den Silvesternacht das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wieder verboten. // Foto: Ulrich Simons |
23. November 2023
Zum Schutz der historischen Bauten:
Böllerverbot in der Innenstadt
Wenn Sie in der Innenstadt ins neue Jahr hineinfeiern, können Sie Silvester wieder eine Menge Geld sparen, und auch so manches Haustier dürfte sich freuen: Die Stadt hat erneut eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen.
Das Verbot betrifft das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von mehr als einem Meter erreichen können, und gilt auf dem Grabenring und innerhalb desselben sowie auf dem Theaterplatz. In diesem Bereich konzentrieren sich in der Aachener Innenstadt die historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke, die durch das Silvesterfeuerwerk einer besonderen und erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind.
Im Jahr 2010 war es in der Silvesternacht zu einem Brand in der Nikolauskirche gekommen, der durch eine Silvesterrakete ausgelöst worden war. Das Feuer beschädigte das Gebäude zerstörte weitgehend und den historischen Hochaltar.
Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum vom dem 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2023, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2023, 24 Uhr.
Das Verbot betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz.
Der innerstädtische Grabenring umfasst: Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.
Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter www.aachen.de/ohnefeuerwerk.
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