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"Journalismus heißt, etwas zu drucken, von dem jemand will, dass es nicht gedruckt wird. Alles andere ist Public Relations."
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Ulrich Simons

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Carmelo Licitra

Carmelo Licitra, ehemaliger Baumpfleger der Stadt Aachen, wurde von einer ehemaligen Kollegin gebührenpflichtig verwarnt für einen Flyer, den er gar nicht gemacht hat. // Foto: Ulrich Simons

 

31. Oktober 2023

Flyer unterm Scheibenwischer:
Fünf Fragen ans Ordnungsamt

Weil er im Preusweg Flyer unter die Scheibenwischer geparkter Autos geklemmt hat, soll der frühere städtische Baumpfleger Carmelo Licitra 35 Euro Verwarnungsgeld bezahlen. Begründung des Ordnungsamtes: Seine Adresse habe auf den Flyern gefehlt.

Doch Licitra war gar nicht der Autor des Flugblattes, in dem es um die Rettung der Türkischen Baumhasel an der Ecke Hohenstaufenallee/ Lütticher Straße ging.

Ich habe daraufhin beim städtischen Presseamt mal höflich nachgefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Verwarnung erfolgt ist, und wie es jetzt weitergeht.

  1. Das Ordnungsamt hat gegen Herrn Licitra ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro wegen eines Flyers verhängt, auf dem der Hinweis: „Info: Carmelo Licitra (ehem. Baumpfleger Stadt Aachen“) zu finden ist.
    Hält das O-Amt diesen Vermerk weiterhin für eine Art Impressum (v.i.S.d.P.), das Rückschlüsse auf den Verfasser zulässt? Ist es nicht vielmehr so, dass die Anwohner-Information keinerlei Angabe zum Verfasser enthält?

  2. Falls ja: Wie ist diese Auffassung mit Herrn Licitras Hinweis gegenüber der Sachbearbeiterin, Frau S., zu vereinbaren, er sei weder sprachlich noch technisch (er besitzt gar keinen PC) in der Lage, ein solches Flugblatt anzufertigen?

  3. Für Formfehler in einem Flugblatt ist nach meinem Kenntnisstand nicht der Verteiler in Anspruch zu nehmen. Eine Ausnahme besteht möglicherweise bei einer Aufforderung zu einer strafbaren Handlung. Dies ist hier zweifelsfrei nicht der Fall. Warum wurde Herr Licitra dennoch gebührenpflichtig verwarnt?

  4. Warum hat das Ordnungsamt nicht im Rahmen seines Ermessensspielraumes von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen?

  5. Kann Herr Licitra von einer Entschuldigung und der Rückerstattung des zu Unrecht erhobenen und von ihm etwas vorschnell gezahlten Verwarngeldes ausgehen?

Da die Sachbearbeiterin nach Auskunft des Presseamtes in dieser Woche nicht an ihrem Platz ist, sei mit einer Antwort erst in der kommenden Woche zu rechnen.

 

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© Ulrich Simons
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