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Ulrich Simons

Ulrich Simons
Redakteur (1987 bis 2019)
Fotojournalist (seit 1976)
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Es wird jeden treffen: Ab 2025 gelten neue (höhere) Grundsteuer-Sätze. // Foto: Ulrich Simons

 

29. Dezember 2022

Grundsteuer-Messbetrag:
Finanzamt hat es plötzlich eilig

Der Ärger um den neuen Grundsteuer-Messbetrag geht weiter: Obwohl weiterhin mehr als die Hälfte aller Grundstückseigentümer mit der Ablieferung ihrer Daten im Rückstand ist, will das Aachener Finanzamt bereits jetzt im Hau-Ruck-Verfahren Fakten schaffen und schon einmal diejenigen Steuerzahler vor die Wand laufen lassen, die brav als erste ihre Grundstücksdaten übermittelt haben.

Da ich mich mit dem unerfreulichen Thema nicht länger als unbedingt nötig befassen wollte, hatte ich breits Anfang August die Daten zu meinem Häuschen zusammengesucht und am 13. August online dem Finanzamt übermittelt.

Dort ging alles seinen gewohnt schleppenden Gang: Erst zwei Monate später, mit Datum vom 12. Oktober, ging mir der Feststellungsbescheid zum neuen Grundsteuerwert für meine Immobilie zu, der nichts Gutes erwarten ließ.

 

Rechtswissenschaftler Gregor Kirchhof prüft Berechnungsverfahren

In der Zwischenzeit hatte sich auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) des Themas angenommen und war bei der Berechnung des Grundsteuerwertes auf einen rechtlich fragwürdigen Schachzug gestoßen. Auf einen einfachen Nenner gebracht, wird der Wert eines Grundstückes nicht alleine nach dem Bodenrichtwert ermittelt, sondern auch über das so genannte "Ertragswertverfahren".

Das bedeutet: Auf dem (realen) Grundstück wird eine (fiktive) Immobílie errichtet, deren Quadratmeterzahl mit einem (theoretischen) Mietpreis multipliziert wird. Das Ergebnis wird dann dem Bodenrichtwert zugeschlagen, was natürlich den Wert der Immobilie und damit der späteren Grrundsteuer im Einzelfall nicht unerheblich aufbläst, sogar bei selbstgenutzten Immobilien ohne Mieteinnahmen.

Der BdSt sah darin weniger eine Grund- als zumindest in Teilen eine Vermögenssteuer und hat den Rechtswissenschaftler Gregor Kirchhof um Begutachtung der Angelegenheit gebeten. Das Ergebnis erwartet der BdSt nach eigenen Angaben im Januar.

 

Tipp 1: Vorsorglich Widerspruch einlegen

Die Nachricht ging durch viele Medien, verbunden mit dem Hinweis, das Gutachten des Professors abzuwarten und bis dahin vorsorglich gegen einen eventuell bereits ergangenen Bescheid Widerspruch einzulegen. Problem dabei: Der Einspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Bescheides erfolgen, sonst wird dieser rechtskräftig.

Dem Rat folgte ich am 28. Oktober und schrieb den Herrschaften an der Krefelder Straße:

"Gegen den o.g. Bescheid vom 12. Oktober 2022 lege ich hiermit Einspruch ein.
Meines Wissens plant u.a. der Bund der Steuerzahler eine Musterklage gegen die Berechnung des Grundsteuerwertes nach dem Ertragswertverfahren.
Dieser Einspruch dient daher dem Offenhalten meiner Rechtsposition bis zum Ausgang des Verfahrens; ich bitte darum, ihn vorläufig nicht zu bescheiden."

Doch beim Finanzamt herrscht plötzlich eine ungewohnte Betriebsamkeit. Während der Finanzminister die Abgabefrist der Grundstückdaten für Nachzügler um ein Vierteljahr bis zum 31. Januar verlängerte, versucht man offenbar an der Basis, bereits Fakten zu schaffen und verprellt damit ausgerechnet jene Steuerzahler, die als erste ihre Angaben abgeliefert hatten.

Mit Schreiben vom 14. November droht mir das Finanzamt an, den Einspruch zurückzuweisen, falls ich nicht bis zum 14. Januar 2023 eine plausible Begründung nachgeliefert habe. Damit kann ich aber erst dienen, wenn ich das Kirchhof-Gutachten kenne.

Ein Ruhen des Verfahrens oder ein offenhalten meines Einspruches – wie von mir ausdrücklich gewünscht – ist nach Angaben des Finanzamtes nicht möglich, weil die Angelegenheit noch nicht vor Gericht gelandet sei. Erst wenn ein entsprechendes Aktenzeichen vorliege, könne man im Sinne der Steuerzahler tätig werden.

Für viele, die vorbildlich und fristgerecht ihre Angaben gemacht haben, dürfte es dann zu spät sein.

 

Tipp 2: Warten bis auf den letzten Drücker

Somit kann man den Nachzüglern - Stand heute - nur empfehlen, ihre Daten wirklich erst "auf den allerletzten Drücker" am 31. Januar 2023 abzuschicken, um den Bescheid hinauszuzögern, das Kirchhof-Gutachten abzuwarten und nicht für einen späteren vorsorglichen Einspruch wertvolle Zeit zu verlieren.

 

Grundbesitzabgaben Finanzamt AC

Abgewimmelt. Das Finanzamt Aachen hat es offenbar ziemlich eilig, die ersten Bescheide zum neuen Grundsteuerwert bestandskräftig werden zu lassen. // Foto: Ulrich Simons

 

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© Ulrich Simons
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