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Ulrich Simons

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CDU Ratsantrag

Mit ihrem Ratsantrag (Ausriss) erweist die CDU-Fraktion den Anwohnern der Lütticher Straße einen ziemlichen Bärendienst. // Foto: Ulrich Simons

 

17. Januar 2021

Die CDU entdeckt die Lütticher Straße und stellt einen seltsamen Ratsantrag

Kurz vor Ablauf des alten Jahres hat auch die CDU-Fraktion im Rat der Stadt die Lütticher Straße als Thema für sich entdeckt. Allerdings dürfte ihr Vorstoß mangels erforderlicher Mehrheit ziemlich erfolglos bleiben, nachdem sich die SPD aus blanker Angst ums politische Überleben umstandslos hinter den Grünen einsortiert hat.

Wer sich davon überzeugen will, wie flexibel die einstige (Mit-)Regierungspartei im Aachener Stadtrat ihre Positionen handhabt, dem sei ein Blick in das aktuelle Verzeichnis der Ratsanträge vom 16. Dezember vergangenen Jahres empfohlen, auf das mich Leser Matthias Salmen hinwies. Unter 22 Anträgen finden sich fünf Anträge rund um das Thema Mobilität und Verkehrswende, bei denen die SPD mit den Grünen an einem Strick zieht.

Der ehemalige Koalitionspartner der Sozialdemokraten hat angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse offensichtlich bereits resigniert, denn in dem Katalog finden sich nur zwei Anträge der CDU, darunter mit der laufenden Nr. 9 ein Antrag zum "Bürgerdialog Lütticher Straße".

In dem Schreiben der Christdemokraten vom 24. November an Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen, unterzeichnet von der CDU-Fraktionsvorsitzenden Iris Lürken und der Mobilitätspolitischen Sprecherin Gaby Breuer, heißt es wörtlich:

"Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich des zweiten Bauabschnitts der B 264 einen Bürgerdialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, weiteren Betroffenen und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen, bevor weitere Planungs- und Umsetzungsbeschlüsse von den zuständigen Gremien gefasst werden.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die im Rahmen des Bürgerdialogs aufgenommenen Anregungen den zuständigen Gremien zukommen zu lassen, bevor weitere Planungs- und Umsetzungsbeschlüsse gefasst werden."

Klingt gut, ist aber dummes Zeug.

 

Die Anliegerversammlung ist im Gesetz vorgeschrieben

Denn den Bürgerdialog braucht die CDU gar nicht zu beantragen. Der ist im Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019, zwingend vorgeschrieben.

Dort heißt es in § 8a KAG – Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Absatz 3 (die gefetteten Hervorhebungen sind von mir):

"Soweit im Straßen- und Wegekonzept (...) beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind, ist die Gemeinde oder der Gemeindeverband verpflichtet, frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen. Ihnen sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen.

Sofern sich die Straßenausbaumaßnahme konkretisiert, sind zusätzlich Alternativen zum vorgesehenen Ausbaustandard und zu dem sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Aufwand in der verbindlichen Anliegerversammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu erörtern.
Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes vor Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme zu informieren.

Weiter heißt es in Absatz 4:

"Ausnahmsweise kann von der Durchführung einer verbindlichen Anliegerversammlung nach Absatz 3 abgesehen werden, wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt."

Das dürfte bei der Lütticher Straße nicht der Fall sein.

 

Wenn jeder mitredet, kommen die Anwohner unter die Räder

Der Antrag der CDU scheint auch inhaltlich wenig durchdacht. Nicht ohne Grund beschränkt das KAG den Teilnehmerkreis einer solchen Veranstaltung auf die betroffenen Grundstückseigentümer, weil auch nur diese nach Abschluss der Maßnahme zur Kasse gebeten werden.

Nicht zum Entscheidungsprozess im Sinne des Gesetzes gehören dagegen Videoübertragungen im Internet in Form kommunikativer Einbahnstraßen, so zweckmäßig sie dem einen oder anderen in Zeiten von Corona auch erscheinen mögen.

Nicht vorgesehen ist im übrigen auch eine breite Meinungsbildung auf Basis von anonymen Online-Fragebögen, zu denen die einschlägig Interessierten bereits "Ausfüllhilfen" im Internet bereithalten.

Auch hier wird es nicht zu vermeiden sein, dass das Ergebnis der Umfrage in Schieflage gerät, weil man bewusst inkauf nimmt, dass der Personenkreis der Absender weit über die Gruppe der tatsächlich Betroffenen hinausgeht.

Das Ansinnen der CDU, "allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern" die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung zu ermöglichen, führt zwangsläufig dazu, dass der zahlenmäßig überschaubare Kreis der Betroffenen angesichts einer Vielzahl von Wortmeldungen "aus dem Rest der Welt" kein Gehör mehr findet.

Vielleicht ist das der Ursprung der Redensart, dass etwas "unter die Räder kommt".

Die CDU hat jedenfalls den Anwohnern der Lütticher Straße mit ihrem Antrag keinen Gefallen getan.

 

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© Ulrich Simons
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