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Ulrich Simons

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Redakteur (1987 bis 2019)
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Arag - Freibad

Vorsicht, Kamera! Was tun, wenn Schnappschussjäger und Selfie-Junkies im Freibad ihr Unwesen treiben? Dürfen die das überhaupt?. // Foto: ARAG

 

07. August 2020

Schnappschüsse im Freibad:
Wer knipst, kann rausfliegen!


Schwimmbäder sind keine rechtsfreien Räume. Daher gilt auch hier das Recht am eigenen Bild. Soll heißen: Wer mich knipst, muss vorher fragen. Ohne diese Zustimmung darf kein Schnappschuss gemacht oder gar verbreitet werden. Darauf weist die ARAG Versicherung in ihrem aktuellen Newsletter hin.

Doch in Zeiten von Smartphones, Tablets und Co. wird das Recht am eigenen Bild fast zur Farce. Was also tun, wenn Schnappschussjäger und Selfie-Junkies im Freibad ihr Unwesen treiben? Dürfen sie das überhaupt?



Ist Fotografieren im Freibad erlaubt?

Grundsätzlich ist es zumindest nicht verboten, so die Experten der ARAG. Doch wie so oft, ist auch hier der Einzelfall entscheidend. Jedes Freibad hat nämlich eigene Regeln für das Fotografieren.

So sind mancherorts beispielsweise Panoramabilder und Fotos von Bekannten erlaubt, die von Kindern gänzlich verboten, da die Kleinsten oft nur mit knapper oder ganz ohne Badekleidung plantschen. Daher sollten sich Eltern vorher beim Bademeister erkundigen, ob sie ihren Sprössling fotografieren oder filmen dürfen und dann sicherstellen, dass keine fremden Kinder mit auf dem Bild sind.



Was tun, wenn man ungewollt auf dem Bild ist?

Man hat wenig Einfluss darauf, wo Schnappschüsse der schwimmenden oder sonnenden Badegästeschar am Ende des Tages auftauchen. Solange man nicht einzeln erkennbar fotografiert wurde, kann man die Veröffentlichung nicht untersagen.

Wer nicht in Badekleidung abgelichtet und später unter Umständen in sozialen Netzwerken landen möchte, kann daher eigentlich nur eines tun: Zu Hause bleiben.

Doch die ARAG Experten beruhigen: In den meisten Bädern ist das Personal dazu angehalten, Hobby-Fotografen im Auge zu behalten und sie im Zweifel darauf hinzuweisen, dass Fotografieren nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt ist.

Besteht der Verdacht, dass uneinsichtige Badegäste trotzdem munter weiter auf den Auslöser drücken, darf das Bäderpersonal zwar das Handy nicht kontrollieren, doch dann müssen die Hobby-Knipser damit rechnen, dass die Polizei anrückt und das Smartphone checkt.



Verschärfte Regeln

Zahlreiche Kommunen haben in den vergangenen Jahren ihre Satzungen für die Freibäder verschärft. Wer hier beim Fotografieren erwischt wird, muss sein Handy abgeben oder das Bad verlassen.

Einige Bäder verteilen auch Sticker an Badegäste, die partout nicht auf ihr Gerät verzichten wollen. Damit müssen sie dann die Kameralinsen an Smartphone und Co. abkleben, solange sie im Freibad sind.

 

Aachen: "Erlaubt ist, was Spaß macht."

Im Hangeweiher packt man nicht gleich die dicke Keule aus, sondern versucht es zunächst in einem vernünftigen Miteinander. Auf Anfrage teilte mir Björn Gürtler vom städtischen Presseamt mit:

"Die Benutzung der städtischen Schwimmbäder ist grundsätzlich in der Benutzungsordnung für die Schwimmbäder der Stadt Aachen in der aktuell gültigen Fassung geregelt. Diese hängt öffentlich im Eingangsbereich des Freibades Hangeweiher an den Kassenautomaten für alle Besucher aus.

Durch die Inanspruchnahme der städtischen Schwimmbäder erkennt der Badegast die entsprechende Benutzungsordnung an. Die Benutzungsordnung soll den Betrieb in Bädern so regeln, dass alle Benutzer die größtmögliche Freude an ihrem Badbesuch haben.

Gerne möchte ich daraus zitieren: "Erlaubt ist, was Spaß macht, solange die Sicherheit und die Belange der übrigen Gäste nicht beeinträchtigt werden."

Nach Punkt III., Nr. 4 der Benutzungsordnung für die Schwimmbäder der Stadt Aachen ist das Fotografieren und Filmen gestattet, wenn andere Badegäste sich dadurch nicht belästigt fühlen.

Ein Bestreben des Fachbereichs Sport ist, dass alle Gäste einen angenehmen Aufenthalt in den städtischen Bädern erleben.

Sollten sich Badegäste durch entsprechendes Fotografieren und Filmen anderer Badegäste belästigt fühlen, können Sie sich jeder Zeit an das Personal in den städtischen Bädern wenden.

Sobald diese in Kenntnis gesetzt werden, können Sie vor diesem Hintergrund handeln."

 

 

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© Ulrich Simons
Redakteur (1987-2019) - Fotojournalist - Blogger

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