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Ulrich Simons

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02. August 2019

Dieselfahrverbohohohoho

Endlich mal ein klares Wort: Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes NRW (OVG) in Münster hat am Mittwoch (31. Juli 2019) geurteilt, dass die Stadt Aachen als letztes Mittel zur Luftreinhaltung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen müsse, wenn sie auf anderem Wege ihre Feinstaubbelastung nicht schleunigst unter die vorgeschriebene Marke von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gesenkt bekomme.

Sie erinnern sich: Dieselfahrzeuge, das waren die Autos, die man uns noch vor ein paar Jahren förmlich aufgedrängt hat, um die CO2-Belastung in den (Innen-)Städten zu senken. Bis dann Prozesshansel Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) den Feinstaub entdeckte und Spaß daran bekam, Bundesregierung (tut nix), Fahrzeughersteller (haben angeblich nix getan) und Autofahrer (können nix tun) zu kriminalisieren und vor sich herzutreiben.

Was die Richter allerdings freundlicherweise auch sagten: Wenn die Versorgung der Bevölkerung gefährdet (Handwerker, Lieferanten) oder "wichtige Verkehrsachsen" betroffen seien, sei ein Fahrverbot unverhältnismäßig und daher keine Option.

Da beißt sich natürlich die Katze in den Auspuff, denn gerade auf "wichtigen Verkehrsachsen" wie der Aachener Wilhelmstraße, der Peterstraße, der Römerstraße und der Jülicher Straße liegen die Messwerte erheblich über dem Limit. Die wären dann aber (weil wichtig, siehe oben) von einem Fahrverbot ausgenommen.

Wenn überhaupt, wird es wohl am ehesten in den Wohngebieten am Stadtrand auf Fahrverbote hinauslaufen. Dort ist die Luft zwar noch in Ordnung, aber ein Verbot würde hier für die wenigsten Beeinträchtigungen sorgen.

Die Dieselfahrer, die sich in vorauseilender Panik unter erheblichen finanziellen Einbußen bereits von ihrem SUV getrennt haben und wieder auf einen Benziner umgestiegen sind, können bis dahin schon mal googeln, was unter dem Stichwort "CO2-Steuer" demnächst auf sie zukommen dürfte.

 

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© Ulrich Simons
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